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Ist eine externe Vermögensverwaltung sinnvoll?

Ich habe mich mal gefragt, ob man die Geldanlage nicht auch anderen Profis überlassen kann und so von deren Fachwissen profitieren kann. Aber für wen lohnt sich eine solche externe Vermögensverwaltung und wie viel geld muss man dafür besitzen? In diesem Beitrag hab ich mein recherchiertes Fachwissen mal aufgeschrieben.

Dem Wortlaut entsprechend, handelt es sich bei der Vermögensverwaltung, um die spezialisierte, von Experten durchgeführte Verwaltung von Vermögensgegenständen verschiedener Art. Vermögen bezeichnet in diesem Zusammenhang größere Kapitalsummen, Immobilieneigentum und in Geldanlagen gebundenes Vermögen. Zumeist wird die Vermögensverwaltung von eigens zu diesem Zweck gegründeten Unternehmen ausgeführt, die durch den Eigentümer des Vermögens hierzu beauftragt sind. Aber auch Kreditinstitute bieten für Ihre wohlhabenden Kunden ab einer von Institut zu Institut unterschiedlichen Vermögenssumme, dessen Verwaltung an.

Ziel der Vermögensverwaltung ist es, das vorhandene Kapital/Vermögen zu sichern und zu mehren. Dies bedingt eine ständige Beobachtung des Marktes, in dem das Kapital investiert ist. Da es sich hier um sehr unterschiedliche Märkte handeln kann, ist oftmals ein Experten-Team zuständig, bei dem jeder Mitarbeiter des Teams ein Spezialgebiet bearbeitet. Das Geld anlegen erfolgt meist gesplittet in Anlageformen mit unterschiedlichem Risiko.

So verteilt sich das Kapital häufig in Immobilien, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere. In besonderen Fällen, bei großen Vermögen, erfolgen auch seltenere Anlageformen, wie z.B. die Anlage in Kunstgegenständen. Aufgabe des Teams der Vermögensverwaltung ist es, diese unterschiedlichen Bereiche zu beobachten und nach Bedarf Umstrukturierungen innerhalb der einzelnen Bereiche vorzunehmen und/oder auch Kapitalien von einem zum anderen Bereich zu veranlassen.

Wie funktioniert die Vermögensverwaltung?

Die Vermögensverwaltung bedient sich bei Ihrer Recherchearbeit sehr vieler unterschiedlicher Informationsquellen und sucht für den Eigentümer des Vermögens, den für seine Belange sinnvollsten Weg der Anlage. Hiezu wird im Vorfeld die Zielrichtung individuell mit den Inhabern des Vermögens diskutiert und fixiert. Oft findet bereits hier eine sehr wichtige Beratung seitens der Vermögensverwaltung statt, um die Kapitalinhaber vor Schäden, respektiere Einbußen bei den Erträgen des Kapitals oder auch vor

Kapitalverlust zu schützen. Vor Fehleinschätzungen ist aber auch hier niemand gefeit, aus welchem Grunde eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung der Vermögensverwaltung gegen verursachte Vermögensschäden von besonderem Stellenwert ist. Für den Vermögensinhaber stellt die Vermögensverwaltung eine sinnvolle Alternative zur eigenverantwortlichen Verwaltung/Bearbeitung des Vermögens dar, denn in allen Bereichen der verschiedenen Anlagemöglichkeiten, umfangreiches Wissen und Geschick in der eigenen, einzelnen Person zu vereinen, gelingt nur in den seltensten Fällen.

Selbstverständlich ist die Verwaltung eines Vermögens durch Dritte nicht kostenfrei. Das beauftragte Unternehmen erhält für die verwaltende und ausführende Tätigkeit, zumeist in Form einer Provision, eine entsprechende Vergütung für die erbrachte Leistung. Für den Inhaber des Vermögens rechnet sich diese Kostenstelle in Erwartung einer höheren Rendite seines Vermögens aber dennoch.

Für wen die Vermögensschadenhaftpflicht wichtig ist

Ärzte, Anwälte, Steuerberater – die haben teils extrem hohe Honorare. Meine Eltern haben vor zwei Wochen die Rechnung ihres Rechtsanwaltes präsentiert bekommen.

Im Groben hat der Anwalt Akteneinsicht gefordert, widersprochen und damit insgesamt zwei Schreiben verfasst. Plus den üblichen Post- und Telekommunikationsgebühren belief sich die Rechnung auf etwa 500 Euro. Da haben meine Eltern nicht schlecht gestaunt!

Das Risiko finanziell Absichern

betriebshaftpflichtAllerdings tragen Rechtsanwälte und alle anderen beratenden Berufe auch ein enormes Risiko. Eine Falschberatung kann dem Mandanten viel Geld kosten und dieser wird Schadensersatz gegenüber seinem Anwalt fordern. Ein solches „Berufsrisiko“ tragen nicht nur Advokaten, sondern auch Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Unternehmensberater, Gutachter, Veranstaltungsmanager, Grafiker, Immobilienmakler, Dolmetscher, Notare, Personalberater etc.

Für diese Berufsgruppen bzw. Berufszweige besteht ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden bei dritten Personen zu verursachen. Die Versicherungsbranche hält ein passendes Produkt parat, dass dem spezifisch erhöhten Berufsrisiko gerecht wird. Die Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leistet nur bei Vermögensschäden. Personen- oder Sachschäden sind nicht abgesichert.

Dabei muss man zwischen echte und unechte Vermögensschäden unterscheiden. Für oben genannte Personengruppen besteht gesetzlich eine Pflicht sich gegen einen echten Vermögensschaden zu versichern. Dies kann man am besten mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung machen.

Wer von Berufswegen her andere berät, für andere plant, verwaltet, treuhänderisch tätig ist oder begutachtet, weiß um das berufliche Risiko, durch fehlerhafte oder falsche Tätigkeit Schaden am Vermögen Dritter zu verursachen. Dabei ist unmittelbar und ausschließlich das Vermögen betroffen, daher ist häufig von „echten Vermögensschäden“ die Rede.

Unechte Vermögensschäden sind indes die Folge vorangegangener Personen- oder Sachschäden. Eine Absicherung von Regressansprüchen aus echten Vermögensschäden kann insbesondere über die Vermögensschadenhaftpflicht erfolgen sowie darüber hinaus über die kombinierte Berufshaftpflicht für spezielle Berufe und Berufsgruppen.

Jeder macht Fehler, die kostspielig werden können

Trotz großer Umsicht und Akribie können im Alltag Fehler geschehen und oft können diese Fehler dann nachträglich ohne Schaden behoben oder ausgeglichen werden. Dies gelingt aber leider nicht immer und ist das Vermögen anderer geschädigt, werden die Betroffenen verständlicherweise nicht zögern, ihr Recht einzufordern.

Schadensersatzansprüche aus echten Vermögensschäden können ebenso hoch sein, wie solche aus Personenschäden, und selbstverständlich manchmal auch höher. Der Schadensverursacher haftet in voller Höhe.

Schadensersatzforderungen dritter Personen infolge echter Vermögensschäden können vor allem über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt werden, wie man auf den Webseiten des Versicherungsportals betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de lesen kann.

Beruflichen Beratern, Planern, Gutachtern, Verwaltern usw. ist eine solche Police angeraten. Einige Branchen unterliegen zudem der gesetzlichen Verpflichtung, derartige Schäden abzusichern, darunter Versicherungsmakler und Rechtsanwälte.

Die Versicherungsgesellschaft leistet im Bedarfsfall Schadensersatz bis zur vertraglich fesgesetzten Deckungssumme. Bedarfsfall bedeutet hier, dass im versicherten Schadensfall die Regressforderung überprüft wird. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt aus, wenn die Ansprüche rechtmäßig sind und auch der Höhe nach stimmig. Die Abwehr unberechtigter und überhöhter Forderungen ist ebenfalls Bestandteil des Vermögensschadenhaftpflichtvertrages.

Eine weitere Möglichkeit, echte Vermögensschäden abzusichern, bietet die Berufshaftpflichtpolice. Da hier jedoch zusätzlich Sachschäden und Personenschäden regulär eingeschlossen sind, ist mit höheren Beiträgen zu rechnen. Über die Vermögensschadenhaftpflicht- oder Betriebsversicherung kann man sich hier auf dieser Webseite informieren.

Fazit:

Für Mitglieder der beratenden, planenden, verwaltenden, begutachtenden etc. Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine zentrale Versicherung. Das Risiko echter Vermögensschäden ist bei diesen Berufszweigen extrem hoch und auch die Schadensersatzansprüche können enorm sein, was wiederum die finanzielle Existenz bedrohen kann und zwar beruflich wie privat.

Als möglicher Mandant von einem Anwalt, Steuerberater oder von einem Versicherungsmakler bin ich froh, dass diese Branchen eine Absicherung echter Vermögensschäden nachweisen müssen. So kann ich sicher sein, dass meine Ansprüche im versicherten Schadensfall nicht ins Leere verlaufen und ich meinen Schaden erstattet bekomme.

Was die Webseite bietet

Auf www.foolsblog.de werde ich über die verschiedensten Dinge des alltäglichen Lebens berichten. Dabei wird über Erlebnisse und Meinungen genau so geschrieben werden, wie über Fachinformationen zu Themen, die mich interessieren. Gerade bestimmte Bereiche der Wirtschaft, Technik und Politik sind mir wichtig und deshalb werde ich hier Artikel dazu veröffentlichen.

Aber auch Berichte zu Erlebnissen aus dem Alltag und Dinge die in meinem Leben passieren, werden Teil dieser Webseite werden.

Update: Leider habe ich im Moment wenig Zeit um viel zu schreiben. Ich hoffe aber, daß es bald besser wird und ich hier weitere Berichte abliefern kann.