Für wen die Vermögensschadenhaftpflicht wichtig ist

Ärzte, Anwälte, Steuerberater – die haben teils extrem hohe Honorare. Meine Eltern haben vor zwei Wochen die Rechnung ihres Rechtsanwaltes präsentiert bekommen.

Im Groben hat der Anwalt Akteneinsicht gefordert, widersprochen und damit insgesamt zwei Schreiben verfasst. Plus den üblichen Post- und Telekommunikationsgebühren belief sich die Rechnung auf etwa 500 Euro. Da haben meine Eltern nicht schlecht gestaunt!

Das Risiko finanziell Absichern

betriebshaftpflichtAllerdings tragen Rechtsanwälte und alle anderen beratenden Berufe auch ein enormes Risiko. Eine Falschberatung kann dem Mandanten viel Geld kosten und dieser wird Schadensersatz gegenüber seinem Anwalt fordern. Ein solches „Berufsrisiko“ tragen nicht nur Advokaten, sondern auch Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Unternehmensberater, Gutachter, Veranstaltungsmanager, Grafiker, Immobilienmakler, Dolmetscher, Notare, Personalberater etc.

Für diese Berufsgruppen bzw. Berufszweige besteht ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden bei dritten Personen zu verursachen. Die Versicherungsbranche hält ein passendes Produkt parat, dass dem spezifisch erhöhten Berufsrisiko gerecht wird. Die Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leistet nur bei Vermögensschäden. Personen- oder Sachschäden sind nicht abgesichert.

Dabei muss man zwischen echte und unechte Vermögensschäden unterscheiden. Für oben genannte Personengruppen besteht gesetzlich eine Pflicht sich gegen einen echten Vermögensschaden zu versichern. Dies kann man am besten mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung machen.

Wer von Berufswegen her andere berät, für andere plant, verwaltet, treuhänderisch tätig ist oder begutachtet, weiß um das berufliche Risiko, durch fehlerhafte oder falsche Tätigkeit Schaden am Vermögen Dritter zu verursachen. Dabei ist unmittelbar und ausschließlich das Vermögen betroffen, daher ist häufig von „echten Vermögensschäden“ die Rede.

Unechte Vermögensschäden sind indes die Folge vorangegangener Personen- oder Sachschäden. Eine Absicherung von Regressansprüchen aus echten Vermögensschäden kann insbesondere über die Vermögensschadenhaftpflicht erfolgen sowie darüber hinaus über die kombinierte Berufshaftpflicht für spezielle Berufe und Berufsgruppen.

Jeder macht Fehler, die kostspielig werden können

Trotz großer Umsicht und Akribie können im Alltag Fehler geschehen und oft können diese Fehler dann nachträglich ohne Schaden behoben oder ausgeglichen werden. Dies gelingt aber leider nicht immer und ist das Vermögen anderer geschädigt, werden die Betroffenen verständlicherweise nicht zögern, ihr Recht einzufordern.

Schadensersatzansprüche aus echten Vermögensschäden können ebenso hoch sein, wie solche aus Personenschäden, und selbstverständlich manchmal auch höher. Der Schadensverursacher haftet in voller Höhe.

Schadensersatzforderungen dritter Personen infolge echter Vermögensschäden können vor allem über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt werden, wie man auf den Webseiten des Versicherungsportals betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de lesen kann.

Beruflichen Beratern, Planern, Gutachtern, Verwaltern usw. ist eine solche Police angeraten. Einige Branchen unterliegen zudem der gesetzlichen Verpflichtung, derartige Schäden abzusichern, darunter Versicherungsmakler und Rechtsanwälte.

Die Versicherungsgesellschaft leistet im Bedarfsfall Schadensersatz bis zur vertraglich fesgesetzten Deckungssumme. Bedarfsfall bedeutet hier, dass im versicherten Schadensfall die Regressforderung überprüft wird. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt aus, wenn die Ansprüche rechtmäßig sind und auch der Höhe nach stimmig. Die Abwehr unberechtigter und überhöhter Forderungen ist ebenfalls Bestandteil des Vermögensschadenhaftpflichtvertrages.

Eine weitere Möglichkeit, echte Vermögensschäden abzusichern, bietet die Berufshaftpflichtpolice. Da hier jedoch zusätzlich Sachschäden und Personenschäden regulär eingeschlossen sind, ist mit höheren Beiträgen zu rechnen. Über die Vermögensschadenhaftpflicht- oder Betriebsversicherung kann man sich hier auf dieser Webseite informieren.

Fazit:

Für Mitglieder der beratenden, planenden, verwaltenden, begutachtenden etc. Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine zentrale Versicherung. Das Risiko echter Vermögensschäden ist bei diesen Berufszweigen extrem hoch und auch die Schadensersatzansprüche können enorm sein, was wiederum die finanzielle Existenz bedrohen kann und zwar beruflich wie privat.

Als möglicher Mandant von einem Anwalt, Steuerberater oder von einem Versicherungsmakler bin ich froh, dass diese Branchen eine Absicherung echter Vermögensschäden nachweisen müssen. So kann ich sicher sein, dass meine Ansprüche im versicherten Schadensfall nicht ins Leere verlaufen und ich meinen Schaden erstattet bekomme.